Stehroller mit CH-Zulassung (NEV-Prüfnummer)
Airwheel
Citywheel
Stehrad
Solowheel
Kaabo
Monowheel
Segway
elektro Einrad
Ninebot
Self-balancing-Unicycle
Rockwheel
KingSong
Firewheel
ESWAY
Crosswheel
Sologear
Inmotion
Gotway
Fastwheel
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CH-Zulassung
In unserem Service-Center werden die e-Stehroller von unseren Technikern auf den erforderlichen technischen Stand der CH- Vorschriften umgebaut.
Fahrzeuge ohne Nummernschild
Bei einer anerkannten Prüfstelle der Electrosuisse wird eine Konformitätsbewertung durchgeführt. Nach bestandener Prüfung wird den e- Stehrollern die entsprechende NEV- Prüfnummer zugeteilt.
Fahrzeuge mit Nummernschild
Ist ein Nummernschild vorgeschrieben, wird zusätzlich beim ASTRA ein Typengenehmigungsverfahren durchgeführt.
https://www.admin.ch/ch/d/sr/7/734.26.de.pdf
Wer ein Niederspannungserzeugnis in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass es den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von Niederspannungserzeugnissen zum Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz.
Verbot
Das Inverkehrbringen ohne Konformitätserklärung (NEV Prüfnummer) in der
Schweiz ist verboten / strafbar.