EnertecRoller ECR 2/500 C1-80

Reichweite 80 km, dank 2 Lithium-Ionen Akkus mit insgesamt 30 Ah / 1800 Wh Leistung, ausbaubar für externe Aufladung.
Citycoco C1-80, der neue ausgereifte e Scooter der 3. Generation. 

Mit unvergleichlichem Design, Fahrspass in Reinform. Der Citycoco C1-80 wird in Kleinserien hergestellt. Das Model C1-80 ist eine Sonderausführung speziell entsprechend dem Strassenverkehrsgesetz der Schweiz und Österreich konzipiert. Für das Model Citycoco C1-80 sind weder ein Fahrzeug- noch ein Führerausweis vorgeschrieben. Der e Scooter C1-80 darf ohne Nummernschild auf Radwegen und öffentlichen Strassen gefahren werden. Für den Fahrzeugführer besteht keine Helmpflicht. Im Citycoco C1-80 sind zwei extra starke Lithium-Ionen Akkus mit Insgesamt 30 Ah / 1800 Wh Power der Serie Magnum verbaut, welche genügend Energie für ca. 80 km Reichweite speichern. Die Akkus beim Citycoco C1-80 können ausgebaut werden und die Aufladung extern, z.B. in der Wohnung erfolgen. Angetrieben wird der Citycoco C1-80 durch einen im Hinterrad integrierten 500 Watt Radnabenmotor, entsprechend der max. zulässigen Leistung für e Scooter ohne Nummernschild in der Schweiz und Österreich. Der robuste Stahlrahmen und die breiten Reifen vermitteln bei diesem e Scooter das besondere und sichere Fahrgefühl.  

Technische Daten
   
Strassenzulassung ohne Nummernschild
NEV Zulassung Prüfnummer CH/EU YRT201603213C
   
Produktename Citycoco
Typ ECR 2/500 C1-80
Temp. Max. 20 kmh
Reichweite 80 km
Motor 500 Watt
Antrieb Radnabenmotor
Akku 2 x 15 AH / 900 Wh Lithium Ionen
Akku ausbaubar Ja / externe Aufladung möglich
Ladezeit 4- 6 Std.
Rahmen Stahl
Faltbar Nein
Bremse Scheiben Vorder- / Hinterrad
Räder Luftreifen / 450 mm
Masse L175cm B75cm H120cm
Beleuchtung  Front- / Heck- / Bremslicht
Gewicht 51 kg
Zuladung 200 kg
Steigfähigkeit 20°
Farbe / Rahmen weiss 
Farbe / Kotflügel rot
Änderungen vorbehalten  
Garantie

Wir gewähren auf unsere Produkte 2 Jahre Garantie.

Garantie-Gewährleistung

Instruktion
Verkehrs-Vorschriften / Versicherung

Zulassung für Leicht - Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens         25 kmh wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.

Zulassung für Elektro - Stehroller
Einplätzige, selbstbalancierende  Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb von höchstens 2000 Watt Leistung, bei denen ein wesentlicher Teil der Motorenleistung für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt wird, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt, für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis als Mofa erforderlich.
 
Zulassung für Longboards / Skateboards Pennyboards
Longboards / Skateboards / Pennyboards haben keine Strassenzulassung


Verkehrsvorschriften

Strassen und Radwege   Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh
Fussgängerzone Tempo max. 6 kmh
Führerausweis Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung)
  Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht
Nummernschild E- Bike und Trottinett    
bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben
  Elektro- Stehroller und Segway
Nummernschild vorgeschrieben
   
ASTRA Checkliste  
Worauf ist beim Kauf eines e-Scooters zu achten

Motorenleistung  500 W
Fahrzeuge mit einer Motorenleistung unter 300 W sind erfahrungsgemäss im Alltag zu schwach und dadurch reparaturanfällig. Fahrzeuge mit einer Motorenleistung über 500 W müssen mit einem Nummernschild ausgestattet werden.

Akkus
Der Akku sollte möglichst leistungsstark sein und deshalb eine möglichst hohe Ah / Wh Zahl aufweisen.

  • Der Akku sollte sich durch ein möglichst leichtes Gewicht auszeichnen.
  • Lithium Ionen Akkus haben das beste Gewicht- Leistungsverhältnis.
  • Es empfehlen sich Marken Akkus (Samsung, Sony etc.) mit Wiederaufladezyklus über 1000.
  • No Name Akkus haben in der Regel einen Wiederaufladezyklus von unter 250. (Es tauchen immer wieder Meldungen über Akkuexplosionen und Akkubrände in den Medien auf. In der Regel handelt es sich dabei um billige 'no name' Akkus)
     

Tiefenentladung / Schutz
Werden Lithium Akkus vollständig entladen, Tiefenentladung, nehmen sie Schaden (Leistungsverlust).

  • Premium Geräte verfügen über einen eingebauten ``low batterie`` Schutz. (Entladung bis auf max. 10%)
  • Auch bei Stillstand (Nichtgebrauch) müssen die Akkus alle 6- 8 Wochen, um eine Tiefenentladung zu vermeiden, aufgeladen werden.

 
Beleuchtung
E- Scooter auf öffentlichen Strassen müssen mit Front- / Rücklicht ausgestattet sein.
 
Bremsen
E- Scooter müssen mit einer Handbremse ausgestattet sein. Ausnahme: Segway (2 Rad), Monowheel (1 Rad).

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