Alle e-Scooter in unserem Shop sind zertifiziert gemäss NEV 2016

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse vom April 2016:

"Der Handel mit Erzeugnissen ohne NEV Prüfnummer ist verboten / strafbar."

Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (PDF)

Verkehrsvorschriften

Zulassung für Leicht - Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens         25 kmh wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.

Zulassung für Elektro - Stehroller
Einplätzige, selbstbalancierende  Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb von höchstens 2000 Watt Leistung, bei denen ein wesentlicher Teil der Motorenleistung für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt wird, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt, für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis als Mofa erforderlich.
 
Zulassung für Longboards / Skateboards Pennyboards
Longboards / Skateboards / Pennyboards haben keine Strassenzulassung


Verkehrsvorschriften

Strassen und Radwege   Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh
Fussgängerzone Tempo max. 6 kmh
Führerausweis Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung)
  Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht
Nummernschild E- Bike und Trottinett    
bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben
  Elektro- Stehroller und Segway
Nummernschild vorgeschrieben
   
ASTRA Checkliste  
Worauf ist beim Kauf eines e-Scooters zu achten

Motorenleistung  500 W
Fahrzeuge mit einer Motorenleistung unter 300 W sind erfahrungsgemäss im Alltag zu schwach und dadurch reparaturanfällig. Fahrzeuge mit einer Motorenleistung über 500 W müssen mit einem Nummernschild ausgestattet werden.

Akkus
Der Akku sollte möglichst leistungsstark sein und deshalb eine möglichst hohe Ah / Wh Zahl aufweisen.

  • Der Akku sollte sich durch ein möglichst leichtes Gewicht auszeichnen.
  • Lithium Ionen Akkus haben das beste Gewicht- Leistungsverhältnis.
  • Es empfehlen sich Marken Akkus (Samsung, Sony etc.) mit Wiederaufladezyklus über 1000.
  • No Name Akkus haben in der Regel einen Wiederaufladezyklus von unter 250. (Es tauchen immer wieder Meldungen über Akkuexplosionen und Akkubrände in den Medien auf. In der Regel handelt es sich dabei um billige 'no name' Akkus)
     

Tiefenentladung / Schutz
Werden Lithium Akkus vollständig entladen, Tiefenentladung, nehmen sie Schaden (Leistungsverlust).

  • Premium Geräte verfügen über einen eingebauten ``low batterie`` Schutz. (Entladung bis auf max. 10%)
  • Auch bei Stillstand (Nichtgebrauch) müssen die Akkus alle 6- 8 Wochen, um eine Tiefenentladung zu vermeiden, aufgeladen werden.

 
Beleuchtung
E- Scooter auf öffentlichen Strassen müssen mit Front- / Rücklicht ausgestattet sein.
 
Bremsen
E- Scooter müssen mit einer Handbremse ausgestattet sein. Ausnahme: Segway (2 Rad), Monowheel (1 Rad).

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