Verkehrs-Vorschriften
Zulassung für Leicht - Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.
Zulassung für Elektro - Stehroller
Einplätzige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb von höchstens 2000 Watt Leistung, bei denen ein wesentlicher Teil der Motorenleistung für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt wird, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt, für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis als Mofa erforderlich.
Zulassung für Longboards / Skateboards Pennyboards
Longboards / Skateboards / Pennyboards haben keine Strassenzulassung
Verkehrsvorschriften
Strassen und Radwege | Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh |
Fussgängerzone | Tempo max. 6 kmh |
Führerausweis | Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung) |
Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht | |
Nummernschild | E- Bike und Trottinett bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben |
Elektro- Stehroller und Segway Nummernschild vorgeschrieben |
|
ASTRA Checkliste |