Verkehrs-Vorschriften

Zulassung für Leicht - Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens         25 kmh wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.

Zulassung für Elektro - Stehroller
Einplätzige, selbstbalancierende  Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb von höchstens 2000 Watt Leistung, bei denen ein wesentlicher Teil der Motorenleistung für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt wird, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt, für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis als Mofa erforderlich.
 
Zulassung für Longboards / Skateboards Pennyboards
Longboards / Skateboards / Pennyboards haben keine Strassenzulassung


Verkehrsvorschriften

Strassen und Radwege   Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh
Fussgängerzone Tempo max. 6 kmh
Führerausweis Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung)
  Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht
Nummernschild E- Bike und Trottinett    
bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben
  Elektro- Stehroller und Segway
Nummernschild vorgeschrieben
   
ASTRA Checkliste