EnertecRoller ECR 2/400 Senior 1
e Scooter mit Strassenzulassung - e Scooter mit Strassenzulassung - e Scooter mit Strassenzulassung
Mobilitätshilfe gem. IV/AH – Mobilitätshilfe gem. IV/AHV – Mobilitätshilfe gem. IV/AHV
e Scooter Senior1
mit Strassenzulassung, ohne Führerschein.
Enertec green energy GmbH, exclusive importer / distributor for Switzerland
(Regionale Vertriebspartner gesucht)
Senior1, der führende e Scooter in der Kategorie bis 25 cm Raddurchmesser, setzt neue Massstäbe in Bezug auf Technik und Design.
Rahmen in Leichtbauweise: Die verwendete spezielle Aluminiumlegierung aus dem Flug-
zeugbau zeichnet sich durch extrem hohe Steifigkeit bei minimalem Gewicht aus. Durch das mehrfach ausgezeichnete und patentierte Design erhält der Senior1 seinen besonderen und einzigartigen Charakter.
Vollfederung: Stossdämpfer am Vorder- und Hinterrad fangen Schläge und Stösse auf
holprigen Fahrbahnen problemlos auf und tragen damit zu einem äusserst ruhigen und
sicheren Fahrverhalten bei.
Breitreifen: Die Räder sind mit Breitreifen ausgerüstet, so dass Tramschienen etc. kein gefährliches Hindernis für den Fahrer darstellen.
Faltbar: Die Lenkstage sowie die Sattelstange lassen sich mit einem Handgriff umklappen.
Mit 23 kg Gewicht und einer Länge von 1 m lässt sich der e Scooter Senior1 problemlos im
Kofferraum verstauen.
Motor / Akku: Mit dem 400 Watt starken Radnabenmotor lassen sich Strassensteigungen
im normalen Rahmen problemlos überwinden. Der moderne Lithium-Ionen-Akku mit 12 Ah Leistung lieferte genügend Energie für ca. 45- 50 km Reichweite.
Senioren: Besonders beliebt ist der e Scooter Senior1 bei älteren Menschen welche sich
auf hohen Fahrrädern mit grossem Raddurchmesser zu wenig sicher fühlen und trotzdem
ohne Anstrengung mobil bleiben möchten. Der höhenverstellbare Sattel, die niedrige Bauart und der tiefe Schwerpunkt bei diesem e Scooter tragen wesentlich zur Sicherheit bei.
IV: Verschiedenen Kunden, insbesondere solchen mit Lungen- oder Gehbehinderungen, wurde dem Antrag auf Kostenübernahme durch die Invaliden-Versicherung stattgegeben.
Mobilitätshilfe gem. IV/AH – Mobilitätshilfe gem. IV/AHV – Mobilitätshilfe gem. IV/AHV
e Scooter mit Strassenzulassung - e Scooter mit Strassenzulassung - e Scooter mit Strassenzulassung
Strassenzulassung | ohne Nummernschild |
NEV Zulassung | Prüfnummer CH/EU OB180604.JBEU088 |
Produktename | e Scooter |
Typ | Senior1 |
Temp. Max. | 20kmh |
Reichweite | 45 - 50km |
Motor | 400 Watt / 48 V |
Antrieb | Radnabenmotor |
Akku | 12 Ah Lithium Ionen |
Ladezeit | 4- 6 Std. |
Rahmen | Magnesiumlegierung |
Faltbar | Ja |
Bremse | Scheiben Vorder- / Hinterrad |
Räder | Luftreifen / 250 mm |
Masse | L-106cm B-59cm H-102cm |
Masse / gefaltet | L-106cm B-24cm H-53cm |
Beleuchtung | Front- / Hecklicht |
Gewicht | 23.5 kg |
Zuladung | 85kg |
Steigfähigkeit | 18° |
Farbe / Rahmen | weiss / blau / gelb / rot / grün |
Farbe / Kotflügel | schwarz |
Änderungen vorbehalten |
Wir gewähren auf unsere Produkte 2 Jahre Garantie.
Zulassung für Leicht - Motorfahrräder
Leicht- Motorfahrräder sind Fahrzeuge mit einem Elektromotor von höchstens 500 Watt Motorenleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt. Sie müssen einplätzig, zweirädrig und einspurig sein. Für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis nicht erforderlich.
Zulassung für Elektro - Stehroller
Einplätzige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb von höchstens 2000 Watt Leistung, bei denen ein wesentlicher Teil der Motorenleistung für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt wird, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 kmh und einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 kmh wirkt, für diese Kategorie ist eine Typengenehmigung sowie Fahrzeugausweis als Mofa erforderlich.
Zulassung für Longboards / Skateboards Pennyboards
Longboards / Skateboards / Pennyboards haben keine Strassenzulassung
Verkehrsvorschriften
Strassen und Radwege | Tempo max. 20 kmh, mit Tretunterstützung 25 kmh |
Fussgängerzone | Tempo max. 6 kmh |
Führerausweis | Alter 14- 16 Jahre, Ausweis Kat. M (einfache Theorieprüfung) |
Alter ab 16 Jahre, keinerlei Ausweispflicht | |
Nummernschild | E- Bike und Trottinett bis 500 Watt Motorenleistung kein Nummernschild vorgeschrieben |
Elektro- Stehroller und Segway Nummernschild vorgeschrieben |
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ASTRA Checkliste |
Motorenleistung 500 W
Fahrzeuge mit einer Motorenleistung unter 300 W sind erfahrungsgemäss im Alltag zu schwach und dadurch reparaturanfällig. Fahrzeuge mit einer Motorenleistung über 500 W müssen mit einem Nummernschild ausgestattet werden.
Akkus
Der Akku sollte möglichst leistungsstark sein und deshalb eine möglichst hohe Ah / Wh Zahl aufweisen.
- Der Akku sollte sich durch ein möglichst leichtes Gewicht auszeichnen.
- Lithium Ionen Akkus haben das beste Gewicht- Leistungsverhältnis.
- Es empfehlen sich Marken Akkus (Samsung, Sony etc.) mit Wiederaufladezyklus über 1000.
- No Name Akkus haben in der Regel einen Wiederaufladezyklus von unter 250. (Es tauchen immer wieder Meldungen über Akkuexplosionen und Akkubrände in den Medien auf. In der Regel handelt es sich dabei um billige 'no name' Akkus)
Tiefenentladung / Schutz
Werden Lithium Akkus vollständig entladen, Tiefenentladung, nehmen sie Schaden (Leistungsverlust).
- Premium Geräte verfügen über einen eingebauten ``low batterie`` Schutz. (Entladung bis auf max. 10%)
- Auch bei Stillstand (Nichtgebrauch) müssen die Akkus alle 6- 8 Wochen, um eine Tiefenentladung zu vermeiden, aufgeladen werden.
Beleuchtung
E- Scooter auf öffentlichen Strassen müssen mit Front- / Rücklicht ausgestattet sein.
Bremsen
E- Scooter müssen mit einer Handbremse ausgestattet sein. Ausnahme: Segway (2 Rad), Monowheel (1 Rad).